Klassenarbeiten Rechts- Und Geschäftsfähigkeit

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Klassenarbeiten zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Aufgabe 1:

Was ist eine rechtswidrige Handlung? Nenne drei Beispiele.

Aufgabe 2:

Was ist eine ungesetzliche Handlung? Nenne drei Beispiele.

Aufgabe 3:

Was ist eine sittenwidrige Handlung? Nenne drei Beispiele.

Aufgabe 4:

Was ist eine schuldhafte Handlung? Nenne drei Beispiele.

Aufgabe 5:

Was ist eine unerlaubte Handlung? Nenne drei Beispiele.

Was ist rechtsfähig und geschäftsfähig?

Was ist rechtsfähig?

Eine natürliche Person ist rechtsfähig, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet hat. Davor gilt sie als rechtsunfähig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht man die vollständige Rechtsfähigkeit.

Was ist geschäftsfähig?

Eine Person ist geschäftsfähig, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, ihre Rechte und Pflichten selbständig wahrzunehmen. Davor gilt sie als geschäftsunfähig.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht man die vollständige Geschäftsfähigkeit.

Was sagt das Gesetz Übungsfälle zur Rechts und Geschäftsfähigkeit?

Die rechtliche und geschäftsfähige Person ist eine natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und die nach dem Gesetz handlungsfähig ist. Eine Person, die wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung handlungsunfähig ist, gilt nicht als rechtlich und geschäftsfähig. Eine rechtlich und geschäftsfähige Person kann ein Testament errichten, einen Vertrag abschließen und eine Willenserklärung abgeben.

Die rechtliche und geschäftsfähige Person kann ein Testament errichten, einen Vertrag abschließen und eine Willenserklärung abgeben.

Übungsfälle zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit

1. Fall: Günther ist 76 Jahre alt und hat einen Schlaganfall erlitten. Er kann sich nicht mehr selbst versorgen und ist auf die Pflege seiner Frau angewiesen. Günther ist nicht mehr rechtlich und geschäftsfähig. Er kann weder ein Testament errichten noch einen Vertrag abschließen.

2. Fall: Sabine ist 17 Jahre alt und hat ihr Abitur bestanden. Sie ist rechtlich und geschäftsfähig und kann ein Testament errichten, einen Vertrag abschließen und eine Willenserklärung abgeben.

3. Fall: Hans ist 16 Jahre alt und hat seine Schule abgebrochen. Er ist nicht rechtlich und geschäftsfähig und kann weder ein Testament errichten noch einen Vertrag abschließen.

4. Fall: Maria ist 15 Jahre alt und wird von ihren Eltern getrennt. Sie ist nicht rechtlich und geschäftsfähig und kann weder ein Testament errichten noch einen Vertrag abschließen.

5. Fall: Thomas ist 14 Jahre alt und hat seine Eltern verloren. Er ist nicht rechtlich und geschäftsfähig und kann weder ein Testament errichten noch einen Vertrag abschließen.

In Deutschland ist jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr rechtsfähig. Das bedeutet, dass er eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Er kann eigene Rechte erwerben und Pflichten übernehmen. Zur Geschäftsfähigkeit gehört die Fähigkeit, ein Geschäft abschließen und ein eigenes Unternehmen führen zu können. In Deutschland gilt die allgemeine Geschäftsfähigkeit. Das bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich in der Lage ist, ein Geschäft abzuschließen und ein Unternehmen zu führen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist. Dazu gehören beispielsweise Minderjährige, Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung sowie Menschen, die unter Betreuung stehen. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind wichtige Grundlagen für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen uns, unser Leben selbstbestimmt zu gestalten und unsere Interessen wirksam vertreten zu können.

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